Elo und die Umwelt.
Einhaltung von Umweltschutzauflagen und Produktnachhaltigkeit
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Auf dieser FAQ-Seite finden Sie Antworten auf einige Ihrer Fragen zu Vorschriften und Standards wie EU RoHS, EU REACH, China RoHS, WEEE, Halogenfreiheit und Konfliktmineralien, die für Elo-Produkte relevant sind.
Produktrecycling - Informationen darüber, wo und wie Kunden die von Elo getroffenen Recyclingmaßnahmen nutzen können.
Elo engagiert sich für eine saubere Umwelt. Um die negativen Auswirkungen von Elektroschrott auf die Umwelt so gering wie möglich zu halten, sollten elektronische Produkte am Ende ihrer Lebensdauer dem ordnungsgemäßen Recycling zugeführt werden und nicht auf Mülldeponien landen. Das Etikett mit der durchgestrichenen Mülltonne auf den Produkten und/oder Produktverpackungen von Elo weist darauf hin, dass das Produkt nicht mit dem übrigen Hausmüll entsorgt werden darf, sondern als Elektronikschrott ordnungsgemäß entsorgt und recycelt werden muss.
Elo-Kunden können Recycling-Vereinbarungen nutzen, die Elo in bestimmten Ländern, Gebieten und/oder geografischen Regionen getroffen hat. Informationen darüber, wo und wie Kunden diese Vereinbarungen in Anspruch nehmen können, finden Sie unter https://www.elotouch.com/e-waste-recycling-program.
Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe (RoHS)
Seit 2006 hält Elo die Substanzbeschränkungen der EU-RoHS-Richtlinie ein. Produkte, die der EU-RoHS-Substanzbeschränkung entsprechen, enthalten kein Blei (Pb), Quecksilber (Hg), Chrom VI (Cr VI), Cadmium (Cd), polybromierte Diphenylether (PBDE) und polybromierte Biphenyle (PBB) oberhalb des RoHS-Grenzwerts, es sei denn, es gilt eine gültige EU-RoHS-Ausnahme.
Konformitätsbescheinigungen zur EU-RoHS für verschiedene Elo-Teilenummern oder Produktfamilien können über den Kundendienst angefordert werden. Den Kundendienst erreichen Sie telefonisch unter 800-557-1458 oder per E-Mail unter CustomerService@elotouch.com.
EU REACH (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien)
Elo ist sich der Verpflichtungen bewusst, die wir als Hersteller von Erzeugnissen gemäß der EU-Verordnung REACH Nr. 1907/2006 haben, und verpflichtet sich, diese zu erfüllen.
Gemäß Artikel 33 der REACH-Verordnung werden wir unsere Kunden informieren, wenn einer der in der REACH-Kandidatenliste aufgeführten besonders besorgniserregenden Stoffe (SvHC) in unseren Erzeugnissen zu mehr als 0,1% (nach Gewicht) enthalten ist. Eine Liste der in der REACH-Kandidatenliste aufgeführten besonders besorgniserregenden Stoffe (SvHC), die in unseren Produkten enthalten sind, finden Sie hier.
Konfliktmineralien
Am 22. August 2012 verabschiedete die U.S. Securities and Exchange Commission (SEC) endgültige Regeln zur Umsetzung von Abschnitt 1502 des Dodd-Frank Acts bezüglich Konfliktmineralien ("Konfliktmineralienregeln"). Gemäß den Vorschriften zu Konfliktmineralien müssen Unternehmen, die der SEC Bericht erstatten, einschließlich aller börsennotierten US-Unternehmen, der SEC einen Bericht vorlegen, in dem die Herkunft von Zinn (Sn), Wismut (Ta), Wolfram (W) und Gold (Au), die in ihren Produkten enthalten sind, offengelegt wird.
Obwohl Elo nicht den Anforderungen der Konfliktmineralien-Vorschriften unterliegt, ist Elo bestrebt, seine Kunden bei der Einhaltung ihrer Meldepflichten zu unterstützen.
Die Konfliktmineralien-Erklärung von Elo finden Sie hier.
Wir sind derzeit noch dabei, die EICC GeSI Berichtsvorlagen für Konfliktmineralien von unseren direkten Zulieferern zu sammeln und zu verarbeiten.
Kalifornische Prop 65-Warnkennzeichnungspflicht
Elos Hinweis auf die kalifornische Proposition-65-Warnkennzeichnungspflicht finden Sie hier.